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UNSERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen cards-x Development GmbH

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der cards-x Development GmbH und dem Vertragspartner über Leistung von Produkten (Ware) und Erbringung von Werkleistungen (Leistungen).
  2. Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingung ist jede natürlich oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

II. Vertragsschluss und Schriftform

  1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß besonderer schriftlicher Vereinbarung bzw. der Ware beiliegenden Lieferanten-Beschreibungen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  2. Angebote von cards-x sind freibleibend. Technische Änderungen sowie sonstige Produktänderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Mit Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. cards-x Development ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei cards-x anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.
  4. Fordert cards-x zur Beurteilung des Auftrags vom Kunden weitere Informationen an, verlängert sich die Frist für die Annahme des Auftrags jeweils um den Zeitraum zwischen der Anforderung der Informationen und dem Eingang dieser Informationen bei cards-x.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer durch cards-x. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch cards-x zu vertreten ist.
  6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch cards-x. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

III. Preise, Zusatzkosten, Auftragserteilung

  1. Die Preise werden in EURO angegeben und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ausschließlich Verpackungs-, Versand-, Versicherungs- und Installationskosten.
  3. Wird die Auftragsbearbeitung auf Wunsch des Vertragspartners einstweilig ausgesetzt, so hat cards-x Anspruch auf Zahlung für bereits geleistete (ausgeführte) Arbeiten, besonders bestellte Materialien und andere Mehrkosten einschließlich Lagerung.
  4. Bei Auftragserteilung jeder Art wird vorausgesetzt, dass der Vertragspartner dazu berechtigt ist.
  5. Ist der Besteller bereits Kunde eines Händlers von cards-x, so behält sich cards-x vor, den Auftrag – nach Rücksprache mit dem Besteller – nicht selbst auszuführen, sondern die Bestellung über den Händler abzuwickeln!
  6. Schreib- und Druckfehler und/oder Irrtümer in Angeboten von cards-x und sonstiger Korrespondenz sowie Drucksachen vorbehalten. Hierfür haftet cards-x nicht.

IV. Lieferung / Leistung und Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist; dies gilt auch, wenn cards-x die Transportkosten übernimmt.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist. Im Fall eines Annahmeverzugs hat der Vertragspartner alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.
  3. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. cards-x ist berechtigt, dem Vertragspartner Lagergebühren zu belasten.
  4. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von cards-x überlassen. Transportversicherungen werden durch cards-x nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
  5. Ist ein Versand infolge von Umstanden, die cards-x nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, so ist cards-x berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Vertragspartners entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
  6. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar.
  7. Von cards-x angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind lediglich als ungefähre Zeitangaben zu verstehen. Insbesondere Feiertage und damit ggf. verbundene Brückentage verursachen stets längere Fristen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich für cards-x angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer durch cards-x nicht zu vertretender Hindernisse, soweit solche Hindernisse – wie etwa Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. – auf die Lieferung oder Leistung von cards-x von erheblichem Einfluss sind.
  8. Eine Lieferung erfolgt nur unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von cards-x durch Zulieferer, wenn cards-x mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) geschlossen und wenn cards-x eine eventuelle Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Es tritt kein Lieferverzug ein.
  9. Die Lieferverzögerung berechtigt cards-x, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird cards-x von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Bei nicht aussagefähiger, nicht ausreichender oder negativer Auskunft (Beurteilung durch den Lieferanten): Vorauskasse. Ansonsten 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Bestellungen aus dem Ausland und/oder Lieferung ins Ausland: Vorauskasse. Bei Zielüberschreitungen berechnet cards-x Verzugszinsen auf Basis der gesetzlichen Regelungen. cards-x behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für Überweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Bei Zahlungen per Scheck gilt der Tag, an dem die bezogene Bank den Scheck einlöst, als Zahlungseingang. Zahlungen per Wechsel oder per Scheck in Verbindung mit einem Wechsel sind nicht möglich. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
  2. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungen nicht nachkommt oder bei cards-x eine Information eingeht, aus der sich die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners ergibt oder wenn sich ein Scheck des Vertragspartners nicht einlösen lässt oder der Vertragspartner einmal eine Rechnung mit 10-tägiger Zielüberschreitung begleicht oder eine Vermögensverschlechterung eintritt oder das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird, ist cards-x berechtigt, die vorliegenden und zukünftigen Bestellungen zu fakturieren und sofort fällig zu stellen, also Vorauskasse zu berechnen. cards-x hat in den vorgenannten Fällen weiterhin das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Vertragspartners einzustellen, Lieferungen zurückzuhalten und/oder Serviceleistungen, weitere Lieferungen abzulehnen, bis der Vertragspartner die als Vorauskasse gestellte Rechnung gezahlt hat. Nach Zahlung der Rechnung wird geliefert, es sei denn, noch andere Rechnungen stehen offen. In diesem Fall wird erst geliefert, wenn alle Rechnungen bezahlt sind. Bei Zahlung per Scheck gilt die Rechnung erst als bezahlt, wenn die bezogene Bank den Scheck einlöst. Verzögert der Vertragspartner die Zahlung, ist cards-x ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Der Vertragspartner ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (einschl. Mängelrügen), nicht berechtigt, irgendwelche Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. An der gelieferten Ware behält sich cards-x das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, cards-x einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitz- und/oder Firmensitzwechsel hat der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
  4. cards-x ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
  5. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt cards-x bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. cards-x nimmt die Abtretung an. cards-x ermächtigt den Vertragspartner unwiderruflich, die an cards-x abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Vertragspartner ist auf Verlangen von cards-x verpflichtet, Namen und Anschrift der Drittschuldner und die Höhe sämtlicher Forderungen gegen denselben bekanntzugeben.
  6. Nimmt der Vertragspartner Forderungen aus Weiterveräußerungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abtretbare Saldo bis zur Höhe der Forderungen durch cards-x als abgetreten.
  7. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag von cards-x. Erfolgt eine Verarbeitung mit den zu cards-x nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt cards-x an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der durch cards-x gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, cards-x nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  8. An allen vom Vertragspartner übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe, zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen von cards-x aus Warenlieferungen, ein Pfandrecht bestellt.
  9. Übersteigt der Wert der für den von cards-x bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist cards-x auf Verlangen des Vertragspartner insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet.

VII. Gewährleistung, Garantien und Support

  1. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Ablieferung; für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Für freiwillig durch cards-x eingeräumte Garantien und den Support gelten die diesbezüglichen Leistungskataloge, die sich im Internet unter www.cards-x.de und in den Prospekten und Preislisten von cards-x finden, wenn sie vereinbart worden sind. Der Anspruch auf Gewährleistung, Garantie und Support erlischt, wenn nicht ausschließlich Original-Verbrauchsmaterial von cards-x verwendet wird. Die Gewährleistung und Garantie erlischt auch bei nach Gefahrübergang verursachten Schäden, wie z.B. mechanische Defekte des Druckkopfes.
  2. Als Beschaffenheit und Verwendungszweck der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von cards-x als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäßen Eigenschaften und/oder Verwendungszwecke der Ware dar.
  3. cards-x leistet nach seiner Wahl für Mangel der Ware Gewahr durch Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Schlagen die Nacherfüllungen fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Offensichtliche Mängel (dazu gehören auch Reklamationen bezüglich falscher oder unvollständiger Lieferungen) müssen bei cards-x unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
  5. Mängel oder Beschädigungen der Ware, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind cards-x unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  6. Im Fall des Versendungskaufs muss der Vertragspartner Schäden an der Verpackung sofort dem Transportunternehmer sowie cards-x mitteilen und den Tatbestand aufnehmen lassen.
  7. Bei Mängeln und Beschädigungen der Ware trifft den Vertragspartner die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  8. Bei Plastikkarten, Drucksachen und Dienstleistungsaufträgen besteht die Untersuchungspflicht des Vertragspartners auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.
  9. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Vertragspartner nachweislich ohne Interesse ist.
  10. Mehr- oder Minderlieferungen bei Drucksachen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
  11. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber dem Farbmuster oder der druckreifen Vorlage berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck und den Vergleich von zwei Produktionen.
  12. Stanzschwankungen, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen der gedruckten Motive zu den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung.
  13. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet cards-x nicht.
  14. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Vertragspartner oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflichtig seitens cards-x.
  15. Im Fall der Nichterfüllung muss der Vertragspartner den Rücktransport der Ware cards-x in der Original-Verpackung vornehmen; Transportkosten trägt der Vertragspartner. Die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware beim Rücktransport in Folge nicht ordnungsgemäßer Verpackung geht in vollem Umfang zu Lasten des Vertragspartners. Der Rückversand zum Vertragspartner erfolgt während der Garantiezeit zu Lasten von cards-x, nach der Garantiezeit zu Lasten des Vertragspartners.
  16. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.
  17. Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die auf fehlerhafte Installation, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, unsachgemäßen Eingriff oder Veränderung des Produkts durch den Vertragspartner oder einen nicht durch cards-x autorisierten Dritten zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn technische Originalkennzeichen, Siegel, Serien-Nummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, Bedienungsfehler und unsachgemäße Verwendung, äußere Einflüsse (Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art) sowie falsche oder fehlerhafte Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.
  18. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen und -bedingungen von cards-x berechnet. Entstandener Aufwand wird natürlich ebenfalls zu den jeweils gültigen Servicepreisen und -bedingungen von cards-x in Rechnung gestellt, wenn cards-x Ware zugesandt wird und eine Störungs-/Fehlersuche erfolglos bleibt, weil keine Störung/kein Fehler feststellbar ist. Ebenfalls berechnet cards-x dem Vertragspartner in diesem Fall die Versandkosten.
  19. Wird cards-x zur Abgabe eines Angebotes/Kostenvoranschlages für Reparaturleistungen aufgefordert und erteilt der Vertragspartner anschließend einen Auftrag zur Reparatur der Ware, so stellt cards-x ihm ausschließlich die anfallenden Kosten für die Reparaturleistung in Rechnung. Erfolgt keine Reparaturbeauftragung seitens des Vertragspartners, stellt cards-x dem Auftraggeber den Aufwand, der cards-x durch die Erstellung des Angebotes/Kostenvoranschlages entstanden ist, in Rechnung.
  20. Vor Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber cards-x ist, soweit möglich, der Auslieferungszustand der Ware wiederherzustellen. cards-x ist im Gewährleistungsfall lediglich verpflichtet, die bei Auslieferung vorhandene Hard- und Softwareinstallation wiederherzustellen.
  21. Wird ein System auf Wunsch des Vertragspartners nicht durch cards-x installiert, hat der Vertragspartner im Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.
  22. Durch den Austausch von Komponenten oder ganzen Produkten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. An allen ausgetauschten Komponenten und Produkten erwirbt cards-x das Eigentum.
  23. Für von cards-x mitgelieferte, nicht von cards-x selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, diese anzuerkennen.

VIII. Haftung

  1. Die Haftung von cards-x für Schäden des Vertragspartners durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lieferanten, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen von cards-x verursacht werden.
  2. Soweit der Lieferant nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet cards-x nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Die Haftung von cards-x für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
  3. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von cards-x.
  5. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet cards-x – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
  6. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet cards-x nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
  7. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
  8. Eine Haftung durch cards-x ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme schadensmindernder Maßnahmen hätte vermieden werden können.
  9. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn cards-x grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall von cards-x zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.

IX. Haftung für Kundenmaterial, Versicherungen

  1. Vom Vertragspartner beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist cards-x frei Haus zu liefern. Der Vertragspartner verpflichtet sich, 5% mehr anzuliefern als vereinbart, um normale Makulatur abzudecken.
  2. Bei Eingang wird nicht die Richtigkeit der gelieferten Menge geprüft.
  3. Beim Zurverfügungstellung des Papiers, Kartons bzw. Plastikmaterials sowie sonstiger Materialien durch den Vertragspartner verbleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang der Druckzurichtungen und Fortdrucke, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen, bei cards-x.
  4. Wird vom Vertragspartner geliefertes Material bei der Be- oder Verarbeitung beschädigt oder unbrauchbar oder beeinträchtigt solches Material die Produktqualität, so haftet cards-x nur, wenn der Schaden zumindest durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist, jedoch nur bis zur Höhe von 10% des Bearbeitungswertes, bzw. in Höhe des Eigenanteils einer vom Vertragspartner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, jedoch auch hier begrenzt nur bis zur Höhe von maximal 10% des Bearbeitungswertes.
  5. Wenn die cards-x zur Aufbewahrung übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere, Drucksachen oder sonstigen eingebrachten Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Vertragspartner die Versicherung selbst zu besorgen. Eine Haftung für eine Beschädigung aufbewahrter Ware übernimmt cards-x nicht, es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

X. Urheberrecht, Eigentum – Plastikkarten

  1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner hat cards-x von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, cards-x.
  3. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht im Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung durch cards-x nicht zulässig.
  4. Druckplatten, Prägeplatten, Lithographien, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film oder Glas), Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum von cards-x. Dies gilt nur, soweit der Vertragspartner die Kosten für diese Hilfsmittel nicht gesondert übernommen hat.
  5. cards-x ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Vertragspartner zu liefern.
  6. Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Vertragspartner binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt cards-x keine Haftung.

XI. Korrekturabzüge, Filme und Andrucke, Mehrarbeiten – Plastikkarten

  1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Vertragspartner auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und freizugeben. Satzfehler werden kostenlos berichtigt. Nachträgliche, von der ersten Druckvorlage abweichende Änderungen werden nach der dafür aufgewandten Arbeitszeit besonders berechnet.
  2. Filmanlieferungen werden durch cards-x grundsätzlich nur im Hinblick auf die Einhaltung unserer technischen Spezifikationen geprüft, d. h. für Text- und Standrichtigkeit übernimmt cards-x keine Gewähr.
  3. Andrucke, mehrfache Korrekturabzüge, Skizzen, Entwürfe, Probeandrucke und Muster werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
  4. Stellen sich nach der Auftragsvergabe Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren, so kann cards-x diese zusätzlich berechnen. Übersteigt der Aufpreis 10% des Gesamtpreises, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

XII. Druckfehler

Für Druckfehler, die der Vertragspartner in den von ihm freigegebenen Korrekturabzügen übersehen hat, haftet cards-x nicht. Fernmündliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kauf- rechts finden keine Anwendung.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Mettmann vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer- den, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  5. Der Sitz der cards-x GmbH ist D-40822 Mettmann.

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit cards-x GmbH. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

Wann der Vertrag mit uns zustande kommt, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Zahlungsart:

Rechnung
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen an.

Vorkasse
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von zwei Tagen an, in welcher wir Ihnen unsere Bankverbindung nennen.

Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an und das Kreditkartenunternehmen führt eine Autorisierungsprüfung durch. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch eingeleitet und Ihre Kreditkarte bei Abgabe der Bestellung belastet. Zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung kommt der Vertrag mit uns zustande.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch Ihr Angebot an.

Barzahlung bei Abholung
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von zwei Tagen an.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch, Englisch Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

6. Widerrufsrecht

Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

8. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

9. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

10. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.

11. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

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